Der 5. Fakultätsrat war für uns studentische Vertreter zunächst ein wenig problematisch. Es sollte eine Fristverschärfung für den Bachelor beschlossen werden, die sich jedoch im Laufe des Tages als nicht durchführbar erweisen sollte. Unser Frust vom Tagesbeginn ist also ins Gegenteil umgeschlagen.
Aber alles zu seiner Zeit; gehen wir erstmal nach der Tagesordnung vor:
Wir hatten ja schon einmal über die Zielvereinbarung zwischen Fakultät und Rektorat berichtet. Unser Dekanat hat einen Vorschlag erarbeitet und dem Rektorat zugesandt. Das Rektorat hat eine „korrigierte“ Version der Vereinbarung zurückgesandt, in der hauptsächlich die Verpflichtungen des Rektorats und ZfS gestrichen wurden, die Verpflichtungen der Fakultät dagegen so gelassen (oder erweitert) wurden. So einseitig hatten wir uns das nicht vorgestellt.
Unsere neue Rektorin wird Frau Prof. Dr. Gather aus der Statistik. Unter ihr wird ein sehr leistungsorientiertes Rektorat erwartet. Dem Gesichtsausdruck des Berichtenden nach zu urteilen, war das eine diplomatische Aussage…
GB V soll renoviert werden (wegen PCB-Belastung, wie schon berichtet. Nur in neu renovierte Räume darf eingezogen werden, bestehende Räume werden alle zwei Tage komplett gewischt. Bis 2011 werden die Gebäude grundsaniert (oder ein Neubau gebaut).
Der .NET-Kurs (in Kooperation mit Microsoft) ist auf großes Interesse gestoßen. Soll in einer vorlesungsfreien Zeit wiederholt werden.
An der „ITour-de-Ruhr“ haben schlussendlich 35 Teilnehmer teilgenommen, die Aktion ist zur Zufriedenheit verlaufen.
Am 12. November will die Fakultät einen Schülertag (für die Klassen 11 und 12) anbieten.
Das Campusfest (alias „Tag der offenen Tür“) lief aus Sicht der Fakultät recht gut von der Organisation her. Leider gab es im Vergleich zu den Vorjahren wenig Zulauf, aber dafür gut vorinformierte Interessenten.
VeSt (Kommission zur Verwendung der Studiengebühren): Es wird aktuell beraten, ob Mittel aus Studiengebühren für wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Rektorat hält abgesehen davon Gelder in Millionenhöhe zurück, diese Mittel sollten nach Prof. Marwedels Meinung besser in die Fakultäten fließen, da sie dort sinnvoller eingesetzt werden könnten.
ZfS (Zentrum für Studienangelegenheiten): Die Vordiplome aus den Jahren 2005-2007 sind endlich gedruckt, werden aktuell unterschrieben und schnellstmöglich ausgegeben. Außerdem hat Prof. Marwedel in uniweiten Gremien endlich erreicht, dass eine zweite Verwaltungsstelle für die Informatik kommen und Frau Förster entlasten wird.
Ausgeschrieben wurde eine Professur auf dem Gebiet Softwaretechnik nach W2-Besoldung. Es ist eine etwas größere Berufungskommission mit 5 stimmberechtigten Profs, zwei stimmberechtigten WiMis und zwei stimmberechtigten Studis. Stellvertreter (mit “(V)“ gekennzeichnet) dürfen im Prinzip mitdiskutieren, haben aber nur Stimmrecht, wenn ein Hauptvertreter nicht anwesend ist.
Gewählt wurden in die Kommissionen in den einzelnen Statusgruppen:
Als Vorsitzender wurde Prof. Buchholz gewählt.
Prof. Wegener hat für das WS 08/09 ein Forschungsfreisemester beantragt, welches ihm auch genehmigt wurde. Er ist also im kommenden Wintersemester von seinen Lehrverpflichtungen entbunden, was ihm mehr Zeit für die Forschung und die Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten gibt.
Die Fristen für den Erstversuch einer Modulprüfung in DAP1, DAP2, RS und GTI sowie Modulprüfungswiederholungsfristen in den Bachelor- und Master-Prüfungsordnungen wurden gestrichen. Die Artikel 2 und 6 aus §20 sowie in Konsequenz §7.7 sind gestrichen! Man wird jetzt also nicht mehr automatisch exmatrikuliert, wenn man nicht schnell genug studiert.
Begründung: Es ist zu kompliziert, die prinzipielle Möglichkeit zur Einhaltung der Fristen in den Studienplan zu integrieren. Die bisher vorgesehene Regelung sieht einen automatischen Fehlversuch vor, wenn man DAP1, DAP2, RS oder GTI nicht spätestens 3 Semester nach dem im Studienplan vorgesehenen Zeitpunkt anmeldet, wodurch eine automatische Exmatrikulation frühestens am Ende des 10. Semesters möglich wäre. Dies ist laut Uni-Justiziariat nicht machbar. Das Justiziariat schlug vor, dem Vorschlag aus dem Hochschulgesetz (HSG) zu folgen und die Regelung dahingehend zu verändern, dass man den gesamten Prüfungsanspruch verliert (d.h. exmatrikuliert wird), sofern man sich nicht bis zum o.g. Zeitpunkt zur Modulprüfung angemeldet hat. Das hieße, dass man z.B. als Studi im 3. Semester daran denken muss, sich zur DAP1-Prüfung anzumelden, selbst wenn man genau weiß, dass man sie aus welchen Gründen auch immer nicht schafft. Man muss ja nicht schreiben, aber sich angemeldet haben.
Das hat aber ein dickes verstecktes Problem: Was ist, wenn man zu diesem Zeitpunkt die Zulassung zur Prüfung und damit zur Prüfungsanmeldung nicht hat? Zweimaliges Durchfallen durchs DAP1- oder DAP2-Praktikum würde zu einem Verlust des Prüfungsanspruches und damit zum endgültigen Nichtbestehen des Studiums führen. Das ist nicht nur unserer Meinung nach unzumutbar, sondern möglicherweise auch rechtlich angreifbar, da man als Studi so de facto ohne Fachprüfung, zudem von nicht diplomiertem Lehrpersonal, „herausgeprüft“ werden könnte – und da das Praktikum nur alle zwei Semester vorlesungsbegleitend vorgesehen ist, hat man nur zweimal die Möglichkeit, das Praktikum zu versuchen.
Zum Glück hat Sascha diesen Punkt noch rechzeitig entdeckt und kurz vor der Sitzung in einem Gespräch mit der Studiendekanin angesprochen, sonst hätte die Fakultät ein Problem und wir Studis weniger schwer wiegende Argumente, um diese Änderung abzuwenden. Eine Verlängerung der Frist ist anscheinend laut HSG nicht machbar (in der Sitzung wurde das Argument gebracht, dort stehe „3 Semester“). Eine Überlegung aus der Professorenschaft, die Prüfungsteilnahmevoraussetzungen zu ändern (Klausur geht auch vor Abschluss des Übungsscheins), wurde als nicht sinnvoll seitens einiger Professoren abgelehnt. Nachdem der Antrag von unserer Studiendekanin, Prof. Kern-Isberner, dann gestellt wurde, hat der Fakultätsrat für die Streichung der Paragraphen 20.2 und 20.6 gestimmt. Und da §7.7 nur wegen §20.2 existiert, wird dieser ebenfalls ersatzlos gestrichen. Nun können die Bachelor-Prüfungsordnungen endlich vollständig in Kraft treten.
Ein Wermutstropfen: Es besteht noch die Möglichkeit, dass mit einer erneuten PO-Änderung Fristen wieder eingeführt werden, sofern eine machbare Möglichkeit gefunden wird.
Eine Frist bleibt jedoch (BPO §7.4): Wenn man sich zu einer Prüfung anmeldet, muss eine dazu vorausgesetzte Studienleistung aus dem gleichen Modul aus dem aktuellen oder einem der beiden vorangegangenen Semester stammen. Übungsscheine können also verfallen!
Die Änderungen werden hoffentlich bald auf den Fakultätswebseiten veröffentlicht.
Wurde so angenommen, wie sie demnächst veröffentlicht wird (wahrscheinlich u.a. hier. Die Studiendekanin weist explizit darauf hin, dass der angegebene Mindestschnitt der Bachelornote von 2.0 niemanden davon abhalten soll, sich auf einen Masterstudienplatz zu bewerben. Der Mindestschnitt wurde von der Akkreditierungskommission gefordert. Ginge es nach der Fakultät, würde kein Mindestschnitt in der Zulassungsordnung angegeben sein. Jeder fertige Bachelor soll die Chance auf einen Master-Studienplatz haben!
Die Beschlußvorlage wurde ohne Änderungen angenommen, und wird demnächst so veröffentlicht.
Die Anmeldung zu Proseminaren und Fachprojekten sollen vollständig zentral organisiert werden. Bisher traf dies nur auf Proseminare im Sommersemester zu – Fachprojekte sind neu im Bachelor und werden erst demnächst erstmalig angeboten.
Ab sofort werden also alle Anmelde- und Verteilverfahren von Proseminaren zentral organisiert. Da im Bachelor ein Anteil „Präsentationstechnik“ bei Proseminaren vorgesehen ist, wird ein zentraler Präsentationskurs für Proseminare eingerichtet, sofern dieser nicht sowieso schon im jeweiligen Proseminar integriert ist. Fachprojekte werden ab SoSe 2009 zentral organisiert.
Eine zusätzliche Regelung: Ohne triftigen Grund von Proseminaren und Fachprojekten zurückgetretene Studierende werden bei erneuter Anmeldung im nächsten Semester mit verringerter Priorität behandelt. Wer also vorzeitig abbricht, erhält im nächsten Semester möglicherweise keinen Platz, wenn mehr Anmeldungen als Plätze da sind. Diese „Strafe“ sehen wir als fair, denn durch einen Abbruch entsteht ein ungenutzter Platz, der besser von anderen Studis ausgefüllt werden könnte.
Hier geht es um die Zuweisung von Mitarbeiterstellen (damit sind in diesem Fall WiMis und HiWis gemeint) zu den Lehrveranstaltungen des Folgesemesters. Aus dem Budget für HiWi-Gehälter sowie der Anzahl der WiMis mit Lehrverpflichtung erstellt die LuSt einen Plan, wie viele WiMis und HiWis welcher Lehrveranstaltung zugeordnet werden und den Übungsbetrieb übernehmen sollen. Die HaSt bzw. der Haushaltsplan sagt also, wie viele Stellen zur Verfügung stehen, und die LuSt bestimmt das Aufteilungsverhältnis mit dem Lehreplan. Welcher WiMi dann schlussendlich welche Veranstaltung übernimmt, wird unter den Lehrstühlen ausgemacht; die HiWis werden nach ihren bei der Berwerbung angegebenen Fähigkeiten aufgeteilt.
Beim HaPra gab es dabei Unstimmigkeiten über das Betreuungsverhältnis: Ein Verhältnis von 1:8 (Betreuer:Studierende) wurde für eine gut funktionierende Praktikumsdurchführung gefordert, andere Meinungen setzen 1:15 (was der aktuelle Stand ist, jedoch aus finanzieller Sicht als „vergleichsweise luxuriös“ bezeichnet wurde) bis hin zu 1:20 an. Die Studiendekanin wird sich nochmal mit den betroffenen Betreuern treffen, um die Unstimmigkeiten zu klären.
Außerdem gab es noch einige Diskussion über den Zeitpunkt der Lehreplanung: Es wurde der Wunsch geäußert, dass die gesamte Lehreplanung weiter nach vorn gezogen werden sollte, um am Ende noch genügend Zeit für die Mitarbeitersuche (insbesondere HiWis) und -zuweisung zu haben. Da die endgültige Lehreplanung bisher vor allem auf Grund der PG-Anmeldung recht spät erfolgt (wobei sie allerdings in diesem Semester im selbst vorgegebenen Zeitplan lag), soll nun bei den kommenden Planungen bereits schon frühzeitig eine erste Vorversion erstellt und an die Lehrenden verteilt werden, um Korrekturen und Änderungswünsche zu berücksichtigen und eine erste Planungsgrundlage zu bieten.
Am Ende wurde die Lehreplanung für das kommende Semester dann mit kleinen Korrekturen wie von der LuSt vorgelegt akzeptiert.