Technische Universität Dortmund
 
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Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlußfassende Gremium der Fakultät. Der Fakultätsrat ist aus 7P:3S:2W:1N (7 Professoren, 3 Studenten, 2 WiMi´s, 1 nicht wiss. Mitarbeiter) zusammengesetzt. Dazu kommen noch der/die ebenfalls stimmberechtigte Dekan/in und der/die Prodekan/in (ohne Stimmrecht). Mit einigermaßen repräsentativer Demokratie ist also nix.

Die Mitglieder des Fakultätsrats werden nach Statusgruppen getrennt gewählt, wobei die Studierenden eine Amtszeit von einem Jahr, alle anderen Mitglieder von zwei Jahren haben. Die studentischen Vertreter werden von den Informatik-Studierenden in geheimer Wahl gewählt.

Der Fakultätsrat tagt öffentlich. Er entscheidet letztendlich über alle wesentlichen Dinge in der Fakultät innerhalb eines von außen, durch höherrangige Gremien gesetzten Rahmens (das sind Gesetze, Satzungen und Ordnungen, verabschiedet oder erlassen durch Landtag, Ministerium, Senat, etc.).

Außerdem werden vom Fakultätsrat die Mitglieder von Ausschüssen gewählt, die die Arbeit im Fakultätsrat vorbereiten (LuSt, HaSt) oder für einen bestimmten Bereich zuständig sind (Prüfungsausschuß).

Wahlergebnisse der letzten Wahl

Die letzten Wahlen der studentischen Vertreter im Fakultätsrat haben vom 29. bis zum 31. Januar 2008 stattgefunden.

Es sind zwei Listen zur Wahl angetreten, deren Mitglieder nun mit der folgenden Rangfolge im FBR stimmberechtigt sind:

Name Status Wahlliste
David "Dave" Kliczbor Vollmitglied Fachschaftsliste Informatik
Michael Hesse Vollmitglied Fachschaftsliste Informatik
Sascha Kwiatkowski Vollmitglied Fachschaftsliste Informatik
Lutz Krumme Stellvertreter Fachschaftsliste Informatik
Jens Betz Stellvertreter Fachschaftsliste Informatik
Tobias Lauszat Stellvertreter die grünen

Über was entscheidet der Fakultätsrat?

  • den Ablauf des Studiums, das Angebot an Lehrveranstaltungen, Diplomprüfungs- und Studienordnungen, Nebenfachvereinbarungen, Regelungen bei Praktika, etc. – quasi also alles, was mit unseren Studium zu tun hat und hier am Fachbereich bestimmt werden kann. Solche Entscheidungen werden oft durch die LuSt vorbereitet.
  • Diplomprüfungsordnungen (DPOs) und Studienordnungen müssen noch durch nachfolgende Gremien genehmigt werden (Senat, Rektor/in).
  • über die Geldmittelverteilung innerhalb des Fachbereichs (Haushalt). Dieser wird vorbereitet durch die HaSt.
  • einen Frauenförderplan. Der Fachbereich Informatik hat als bislang einziger Fachbereich der UniDo 1991 einen Frauenförderplan beschlossen und hat eigene Frauenbeauftragte durch die Frauen am Fachbereich wählen lassen. Über den bisherigen Erfolg bei der Umsetzung des Planes läßt sich allerdings streiten.
  • die Berufung von Professor/inn/en. Professor/inn/en werden nicht einfach eingestellt. Das Verfahren, wie mensch zum Prof berufen wird, ist sehr kompliziert und wird an anderer Stelle erklärt. Für jede Berufung wird vom Fakultätsrat extra eine Berufungskommission eingesetzt, in denen auch ein/e Student/in sitzt. Falls euch das interessiert: wir (der FSR) suchen ständig Leute für Berufungskommissionen.
  • Strukturentscheidungen, wie z.B. welche Gebiete der Informatik verstärkt in Dortmund erforscht und gelehrt werden sollen. Z.B. ist auch die Entscheidung eine Professur für Informatik & Gesellschaft am Fachbereich einzurichten, im Fakultätsrat gefällt worden.

 
gremien/fakrat.txt · Zuletzt geändert: 19:03 11.07.2008 von x-sascha
 
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