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DPO 2001, §2, Abs. 4-5
Es wird die Auseinandersetzung mit englischsprachiger Fachliteratur gefordert. Veranstaltungen der Wahl bzw. der Wahlpflicht im Hauptstudium können komplett auf Englisch gehalten werden, dies muss aber spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.
Fachprüfungen können auf Englisch durchgeführt werden (auch wenn die Veranstaltung auf Deutsch war). Dazu müssen sowohl Prüfer/in als auch Prüfling zustimmen.