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(Die kurze Antwort: Ja, es sei denn, die Freiversuchsregelung greift, siehe ganz unten)
Da sich in letzter Zeit mal wieder die Fragen häufen, warum man ein Prüfungsverfahren beenden muss und nicht einfach z.B. eine andere Wahlpflichtveranstaltung aus dem gleichen Katalog genommen werden kann, hier mal eine Begründung dazu. Das steht im übrigen alles in der DPO - es empfiehlt sich also diese mal gründlich zu lesen....
Ich werde mich hier auf die DPO 2001, Kerninformatik beschränken. Für Angewandte Informatik gilt das aber dementsprechend.
§ 12 Kriterien zur Zulassung zur Diplom-Vorprüfung und zur Diplomprüfung
Zur ihrer oder seiner ersten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung und damit zur Dip-lom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wer
[...]
3. sich nicht in einem anderen Prüfungsverfahren in einem Diplom-Studiengang Informatik oder einem verwandten Studiengang (gemäß Nummer 2) befindet, und
[...]
Das heißt: Solange ihr noch ein Prüfungsverfahren im Grundstudium offen habt, werdet ihr nicht für das Hauptstudium zugelassen.
Aus diesem Paragraphen folgt übrigens auch, dass Fehlversuche in einem Fach, die ihr in einem anderen Studiengang abgelegt hab, angerechnet werden. Beispiel: Ihr habt zunächst Mathe mit Nebenfach Informatik studiert und seit durch DAP1 gefallen. Das Prüfungsverfahren ist also noch nicht nicht beendet. Nach diesem Versuch wechselt ihr zur Informatik mit Nebenfach Mathematik. Der Fehlversuch aus DAP1 wird in diesem Fall dann angerechnet und ihr beendet das Prüfungsverfahren im Rahmen des Informatik-Studiums.
Oder umgekehrt: Seid ihr 2 mal durch DAP1 gefallen, könnt ihr euch nicht einfach für Mathe einschreiben, dort neue 3 Versuche in Anspruch nehmen und euch hinterher die bestandene Prüfung für Informatik anrechnen lassen.
§ 26 Bestehen und endgültiges Nichtbestehen der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn
1. alle nach § 25 Absatz 2 erforderlichen Leistungsnachweise und Fachprüfungen erworben bzw. bestanden sind,
2. alle nach § 25 Absatz 2 anrechenbaren Fachprüfungen, zu denen mindestens ein Versuch unternommen wurde, bestanden sind und
3. die Diplomarbeit bestanden ist.
Ich denke, Absatz 2 sagt eigentlich alles...
—verfaßt von Tine am 06. April 2007 im inpud-Forum