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Was bringt mir die Freiversuchsregelung?

DPO 2001, §37

Legt eine Studentin oder ein Student zu einem Zeitpunkt innerhalb der Regelstudienzeit (9 Semester) nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab und wird diese Fachprüfung nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch, Freischuss). Das bedeutet laut ZfS auch, dass damit das Prüfungsverfahren nicht begonnen wurde und man sich somit noch z.B. für eine andere Vorlesung aus dem Wahlpflichtkatalog entscheiden kann.

Ebenso kann man eine bestandene Fachprüfung innerhalb von 6 Monaten (bei schriftl. Prüfungen zum nächsten Termin) wiederholen; dann gilt die bessere Note aus den beiden Versuchen. Ein zweiter Freiversuch zu dieser Fachprüfung ist ausgeschlossen.

Zur Verlängerung der Freiversuchsfrist kann man Gründe wie z.B. Gremientätigkeit, Krankheit oder Mutterschutz angeben (Genaueres steht in der DPO). Allerdings muss man den entsprechenden Antrag spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss stellen.

 
studis/was_bringt_mir_die_freiversuchsregelung.txt · Zuletzt geändert: 17:25 26.07.2007 (Externe Bearbeitung)
 
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