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Bericht aus dem Fakultätsrat vom 27.02.2008

Hallo zusammen,

Der Fakultätsrat wurde ja im Januar neu gewählt und hat in seiner neuen Zusammensetzung am 27. Februar zum ersten Mal getagt. Wir, die Studierenden im Fakultätsrat, möchten nun regelmäßig (d.h. nach jeder Sitzung, welche durchschnittlich einmal im Monat statt findet) über die Entscheidungen im Fakultätsrat berichten. Nicht selten betreffen diese euren Studienverlauf …

Zunächst die obligatorische Vorstellungsrunde: Als studentische Vollvertreter sitzen nun im Fakultätsrat:

mit folgenden Stellvertretern:

Und wenn die Webseiten des Dekanats aktuell wären, könntet ihr dort die Profs, WiMis und NiWiMis finden, die ebenfalls mit im Fakultätsrat sitzen … und was der Fakultätsrat eigentlich macht, könnt ihr unter https://fsinfo.cs.uni-dortmund.de/dokuwiki/gremien/fbr nachlesen.

So, nun wirklich mal zum Bericht:

Was im Rektorat vor sich geht

Unser Dekan, Prof. Buchholz, hat von der Strategiediskussion im Rektorat berichtet:

  • Ein neuer Schwerpunkt innerhalb der TU soll eingerichtet werden: „Aufnahme, Aufbereitung und Analyse sehr großer Datenmengen.“ (Damit ist kein Schwerpunktgebiet nach DPO 2001 gemeint, sondern ein Fachgebiet innerhalb der TU – und die Informatik soll ihren Teil dazu beitragen).
  • Strategievorgaben seitens des Rektorats (eine kleine Auswahl):
    • Mindestens 40% der Anfänger sollen zu Absolventen werden und mindestens 50% der Absolventen sollen in Regelstudienzeit fertig werden (Das macht uns etwas Sorgen, da es sich in erhöhten Druck für die Studierenden auswirken könnte.)
    • e-Learning soll ausgebaut werden. Da „e-Learning“ zu einem großen Teil bedeutet, dass Skripten und Lernmaterialien online angeboten werden, steht die Fakultät Informatik hier recht gut da (zumindest im Vergleich mit anderen Fakultäten und Universitäten, die nicht so naturgemäß netzaffin sind wie wir)
    • Das Qualitätsmanagement in der Lehre soll verbessert werden; auch hier steht die Fakultät dank des Lehrer-Lämpel-Pokals gut da.

Die Fakultät WiSo wurde vom Rektorat angewiesen, Einsprüchen wegen der Freiversuchsregelung (nach §37 DPO KI/AI 2001) statt zu geben und die Prüfungen zu bewerten. Das heißt zwar immer noch, dass man den WiSos deswegen auf die Füße treten muß, aber wir haben nun den Rückhalt des Rektorats.

Bericht aus der Kommission für Haushalt und Struktur (HaSt)

  • Die Fakultät Informatik erhält weniger Geldmittel im Vergleich zum Vorjahr. Betroffen sind ca. 6 Mitarbeiterstellen, die jedoch noch durch Rücklagen abgefedert werden können. Im Laufe der nächsten Jahre werden aber wohl Stellen abgebaut werden müssen, da nicht alle Mittelkürzungen durch Studiengebühren ausgeglichen werden können.
  • Wir bekommen einen neuen Professor: Prof. Dietmar Jannach tritt am 01.03. seine Professur in der Dienstleistungsinformatik an
  • Eine weitere Berufung steht derzeit in Verhandlung

Neuwahlen im Dekanat

Das Dekanat wurde neu gewählt, da die Fakultät kein Fachbereich mehr ist und der Dekan somit neu bestätigt werden muss.

Außerdem wurde Prof. Kern-Isberner noch zur Vorsitzenden der Kommission für Lehre und Studium gewählt, daher hat sie ihren Dienst als Prüfungsausschuß-Vorsitzende quittiert. Den PA-Vorsitz hat nun Prof. Fink inne, Prof. Rahmann wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ist für alle unter euch wichtig, die (z.B. wegen Prüfungsordnungs-Wechsel oder externen Leistungen) sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen müssen. In Anerkennungsfragen ist Prof. Rahmann nun euer primärer Ansprechpartner, auch wenn Prof. Fink (der das Amt vorher inne hatte) ihn noch unterstützen wird.

Neuausschreibung einer Professur

Vor einiger Zeit ist Prof. Herrmann zur Ruhr-Uni Bochum gegangen. Seine Professorenstelle (bisher: Informatik und Gesellschaft) wurde nun umgewidmet (neue Widmung: Systemspezifikation und -Analyse) und ausgeschrieben.

Änderungen am Bachelor-Modulhandbuch

  • Modul INF-BA-103 (Betriebssysteme, Rechnernetze und verteilte Systeme): Die Klausur wurde von 90 auf 60 Minuten reduziert.
  • Modul INF-BA-223 (Formale Methoden des Systementwurfs): GTI (Grundlagen der theoretischen Informatik) ist als Voraussetzung entfallen.
  • Modul INF-BA-307 (Webtechnologien): Informationssysteme wurde zu einer „weichen Voraussetzung“ gemacht (s.u.).
  • … sowie einige kleine Formulierungs- und Kommakorrekturen

Im Zuge dessen wurde noch ein Problem im Modulhandbuch angesprochen, das bis zur nächsten Fakultätsratssitzung ausgearbeitet und dann behandelt werden soll: Die Teilnahmevoraussetzungen für ein Modul sind teils mißverständlich, teils schwammig formuliert. Es fehlt eine einheitliche Linie, wie nun „weiche“ und „harte“ Voraussetzungen bezeichnet werden. (Zur Erklärung: bei „harten“ Voraussetzungen muss das vorausgesetzte Modul bestanden sein; bei „weichen“ Voraussetzungen setzt der Veranstalter Kenntnisse im angegebenen Stoff voraus, jedoch ist kein expliziter Nachweis erforderlich).

Wir sind guten Mutes, dass wir Teilnahmevoraussetzungen für einige Module „aufweichen“ oder ganz streichen können. Momentan ist die Studienverzögerung, die bei Nichtbestehen des DAP I-Praktikums auftritt, einfach zu hoch – weil zu viele Folgemodule hart davon abhängen (Tipp an alle, die das DAPI-Praktikum nicht bestanden haben: Nebenfach ins zweite Semester vorziehen, sofern möglich!)

Änderungen an den DPOs KI/AI 2001

Noch ein paar Änderungen an den Diplomprüfungsordnungen von 2001 in Kern- und Angewandter Informatik (gilt also nicht für Bachelors):

  • Schriftliche Prüfungen müssen nur noch von einem (statt bisher 2) Prüfer bewertet werden.
  • Wahlpflichtveranstaltungen können nun ohne Antrag schriftlich oder mündlich (nach Wahl des Veranstalters) geprüft werden.

Das heißt auch, dass man ggf. eine Prüfung im ersten Versuch mündlich ablegen kann; im zweiten Versuch schriftlich (immer je nachdem, wie der Prof. das anbietet). Jedoch kann man auch noch individuelle Absprachen mit dem Prof. treffen (mögliche Argumentation: „Ich hab die Vorlesung vor einem Jahr gehört, wo die Prüfung noch mündlich war und war jetzt davon ausgegangen, dass ich die Prüfung auch weiterhin mündlich ablegen kann“).

Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird immer dann angeboten, wenn der dritte Versuch schriftlich und erfolglos war (ungeachtet der Prüfungsform in den ersten beiden Versuchen).


So, wer bis hierher gelesen hat, darf mir/uns auch gerne schreiben, was er von diesem Bericht hält, was unklar formuliert ist, wo Kontextinformationen fehlen, was für Themen außerdem interessant wären usw.

Wir studentischen Fakultätsratsmitglieder sind unter fsinfo [dash] fbr [at] lists [dot] cs [dot] uni [dash] dortmund [dot] de erreichbar (jaja, die Liste ist noch nicht auf „Fakultät“ und „TU“ umgestellt ;)

Schöne Grüße aus dem Fakultätsrat,
Dave

 
gremien/fakrat/fr-bericht_vom_27.02.2008.txt · Zuletzt geändert: 15:12 02.03.2008 von x-dave
 
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